Meine professionellen Leistungen als Mamahilfe

Krankenkassenleistung nach §24 & §38 SGB V. 

Dein Recht, dein Anspruch! 

Ich helfe dir gerne bei der Antragstellung.

 

- Einkauf: Ob Wocheneinkauf, Drogerie oder ein paar Lieblingssachen

- Organisation: Ob Speisepläne, Todo-Listen oder  ein Wochenplan für die ganze Familie... Ich helfe dir, den Überblick zu behalten und Prioritäten zu sortieren

- Kochen: Nährend, familientauglich, auf Wunsch oder nach meinen Ideen

- Wäschepflege: Sortieren, waschen, falten

- Bettenpflege: Für frische Ruheinseln im Alltag

- Sichtreinigung gesamt: Ich sorge für eine gemütliche, saubere Grundordung (keine Grundreinigung, kein effektives Putzen oder Abstauben)

- Kinder- & Babybetreuung: Liebevoll Aufmerksamkeit schenken

- Emotionale Begleitung: Offene Gespräche über Ängste, Sorgen und Familienalltag.

- Für noch mehr Entlastung: 

* Umsorgende, liebevolle und fürsorgliche Präsenz

*Vermittlung der Bedeutung und Wertschätzung des Mutterseins

*Anerkennung und Emphatie auf allen Ebenen. 

* Achtsamkeit und Selbstfürsorge

* Stärkung der Kompetenzen

* Grundlagewissen über Wochenbett, Rekonvaleszenz und  psychischen Belastungen

* Breites Wissen über Hilfsangebote aller Art

Anspruch auf eine Mamahilfe nach § 24 und § 38 SGB V

§ 24 SGB V - Rund um Schwangerschaft und Wochenbett

Dieser Paragraph greift, wenn Schwangerschaft und Geburt mit besonderen Belastungen verbunden sind und sichert in diesen Situationen den Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Müttern und Vätern zu stärken. Dazu gehören:

  • Vorzeitige Wehen und Risikoschwangerschaften, die besondere medizinische Betreuung erfordern.
  • Mehrlingsschwangerschaften und Mehrlingsgeburten, die körperlich und organisatorisch fordernd sind.
  • Erschöpfung und postnatale Erschöpfung, wenn die Kraftreserven am Limit sind.
  • Geburtstrauma und Wochenbettdepression, die eine intensive Erholung notwendig machen.
  • Kaiserschnitt (Sectio), der eine längere Regeneration erfordert.
  • Schreibabys, die Eltern an ihre Belastungsgrenzen bringen.

 

 

§ 38 SGB V - Unterstützung bei gesundheitlichen Einschränkungen

Wenn eine versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht aktiv am Leben teilnehmen kann, bietet § 38 SGB V eine wichtige Entlastung. Anspruch auf eine Familienhilfe besteht in folgenden Fällen:

  • Krankheit, die den Alltag erheblich einschränkt (nicht chronisch).
  • Unfall, der vorübergehende Selbständigkeit beeinträchtigt.
  • Nach Operationen, wenn körperliche Schonung notwendig ist.
  • Krankenhausaufenthalt, der eine Betreuung der Kinder und des Haushalts unmöglich macht.
  • Ambulante oder stationäre Reha, während der Unterstützung zu Hause benötigt wird.

 

Besonders, wenn Kinder unter 12 Jahren oder pflegebedüftige Angehörige im Haushalt leben, kann diese Hilfe entscheidend sein. 

 

Deine gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Die Kasse ist dazu verpflichtet.

Ich helfe dir, damit du bekommst, was dir und deiner Familie zusteht!

 

 

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